Willkommen!

Treffpunkt LilaGold

Dienstags

  • offenes Wohnzimmer | 10 – 12 Uhr
  • Streetwork | 17 – 19 Uhr

Donnerstags

  • offenes Wohnzimmer | 15 – 17 Uhr
  • Streetwork | 15 – 17 Uhr

Fördermittel beantragen

Initiativen, Vereine und Verbände haben die Möglichkeit, ihre Ideen für gute Projekte einzubringen und diese über den LAP unterstützen zu lassen.

Förderanträge können bei der Koordinierungs- und Fachstelle des Lokalen Aktionsplans Minden (LAP), angesiedelt beim Verein „Minden – Für Demokratie und Vielfalt e. V.“, Alte Kirchstr. 1A, 32427 Minden gestellt werden.

Bei Bedarf stehen wir gern beratend zur Verfügung. Über die Förderfähigkeit der Anträge entscheidet der Begleitausschuss (BGA).  Um Ihnen eine frühestmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten,  empfehlen wir die Übermittlung Ihres Antrages bis zu zwei Wochen vor dem jeweils nächsten Ausschusstermin.

Bitte übermitteln Sie uns Ihren Antrag per E-Mail an info@lap-minden.de

Neuigkeiten und Interessantes

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vom 28. Juni 1950 (Fn 1)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 6. Juni 1950 folgendes Gesetz beschlossen, das gemäß Artikel 90 am 18. Juni 1950 durch Volksentscheid von der Mehrheit der Abstimmenden bejaht worden ist:

Präambel

In Verantwortung vor Gott und den Menschen, verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfassung gegeben:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

….

Unser Handlungskonzept 2020 - 2023

Das Handlungskonzept beschreibt die Rahmenbedingungen unserer Arbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Aus den Ergebnissen der jährlich stattfindenden Demokratiekonferenz wird das Konzept stetig fortgeschrieben.

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